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Diabetisches Fußsyndrom: Kassen sollen ärztliche Zweitmeinung bezahlen
Hillienhof, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 17 · S. 857
Dokument
365333
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 17 | 24. April 2020 A 857 Die Bundesregierung hat es beschlossen: Bis zum 3. Mai gelten in Deutschland in der Coronakrise weiterhin Kontaktbeschränkungen. Das beinhaltet auch, Abstandsund Hygieneregeln einzuhalten. Letzteres dürfte künftig ohnehin an Bedeutung gewinnen – und am Ende könnten sich auch Begrüßungsrituale wie das Händeschütteln verändern. Derzeit gibt es immer noch Menschen, die beleidigt sind, wenn man das Händegeben freundlich mit
Schlagworte
diabetisches Fußsyndrom
ärztliche Zweitmeinung
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