CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Eingang eines Arztbriefes muss nicht kontrolliert werden
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 16 · S. 1 bis 1
Dokument
365427
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 846 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 16 | 17. April 2020 Ein Arztbrief dient dem Informationsfluss. Der Arzt, der einen Arztbrief sendet, ist jedoch nicht verpflichtet zu prüfen, ob dieser beim Adressaten angekommen ist. Ausnahmen gelten, wenn Zustellungsprobleme bekannt sind oder wenn ein hochpathologischer Befund mitzuteilen ist, der weitere zeitkritische Behandlungsschritte erforderlich macht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden. Im vorliegenden Fall war
Schlagworte
Arztbrief
Informationsfluss
Oberlandesgericht
Behandlungsschritte
Schmerzensgeld
Behandlungsfehler
Aufklärungspflicht
Befundübermittlung
Krebsvorstufe
Therapieempfehlung
Medical Records
Legal Issues
Patient Safety
Informed Consent
Malpractice
Gastroenterology