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Rechtsreport: Eingang eines Arztbriefes muss nicht kontrolliert werden

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 16 · S. 1 bis 1

Dokument
365427
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 16 / 2020
Jahrgang 52
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 846 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 16 | 17. April 2020 Ein Arztbrief dient dem Informationsfluss. Der Arzt, der einen Arztbrief sendet, ist jedoch nicht verpflichtet zu prüfen, ob dieser beim Adressaten angekommen ist. Ausnahmen gelten, wenn Zustellungsprobleme bekannt sind oder wenn ein hochpathologischer Befund mitzuteilen ist, der weitere zeitkritische Behandlungsschritte erforderlich macht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden. Im vorliegenden Fall war

Schlagworte

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