CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Verbot von Blindenhunden in Arztpraxen ist unzulässig
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Dokument
365549
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 732 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 14 | 3. April 2020 Das Betreten einer Arztpraxis mit Blindenhund zu verbieten, ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine sehbehinderte Patientin mit Blindenhund mehrfach den Weg durch das Wartezimmer einer orthopädischen Gemeinschaftspraxis gewählt, um ebenerdig zur Behandlung beim benachbarten Physiotherapeuten zu gelangen. Die Orthopäden untersagten es der Frau jedoch aus
Schlagworte
Blindenhund
Arztpraxis
Verbot
Verfassungswidrigkeit
Benachteiligung
Hygiene
Mobilität
UN-Behindertenrechtskonvention
Kammergericht
BVerfG
Guide Dogs
Legal Issues
Disability Rights
Health Care Facilities
Human Rights
Patient Rights