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Rechtsreport: Verbot von Blindenhunden in Arztpraxen ist unzulässig

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 14 · S. 1 bis 1

Dokument
365549
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 14 / 2020
Jahrgang 52
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 732 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 14 | 3. April 2020 Das Betreten einer Arztpraxis mit Blindenhund zu verbieten, ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine sehbehinderte Patientin mit Blindenhund mehrfach den Weg durch das Wartezimmer einer orthopädischen Gemeinschaftspraxis gewählt, um ebenerdig zur Behandlung beim benachbarten Physiotherapeuten zu gelangen. Die Orthopäden untersagten es der Frau jedoch aus

Schlagworte

Blindenhund Arztpraxis Verbot Verfassungswidrigkeit Benachteiligung Hygiene Mobilität UN-Behindertenrechtskonvention Kammergericht BVerfG Guide Dogs Legal Issues Disability Rights Health Care Facilities Human Rights Patient Rights