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Rechtsreport: Ärzte müssen über Behandlungskosten aufklären

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 13 · S. 1 bis 1

Dokument
365614
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 13 / 2020
Jahrgang 52
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 680 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 13 | 27. März 2020 Ärzte sind verpflichtet, Patienten vor Beginn einer Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu informieren, wenn die vollständige Kostenübernahme durch die Krankenversicherung nicht gesichert ist. Das soll die Patienten vor einer finanziellen Überforderung schützen. Die Beweislast dafür, dass sich der Patient bei ordnungsgemäßer Information gegen die angewendete Methode entschieden hätte, trägt dieser selbst. Das hat der

Schlagworte

Behandlungskosten Patientenaufklärung Krankenversicherung Schadensersatz Beweislast ärztliche Leichenschau Patient Education Health Insurance Medical Fees Legal Liability Medical Malpractice Cost-Benefit Analysis Deutsches Ärzteblatt