CareLit Fachartikel
Digitalisierung: Rechtliche Vorgaben zu „Apps auf Rezept“
Halbe, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 12 · S. 621
Dokument
365675
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nur Apps, die einen medizinischen Nutzen nachweisen können, werden als erstattungsfähige Medizinprodukte aufgenommen. Bei der Verordnung müssen Ärztinnen und Ärzte jeweils das Gefahrenpotenzial beachten.
Schlagworte
Digitalisierung
Apps auf Rezept
digitale Gesundheitsanwendungen
Medizinprodukte
Datenschutz
Erstattungsfähigkeit
Gesundheitsversorgung
IT-Sicherheit
CE-Zertifizierung
Facharztstandard
Versorgungsstruktur
BfArM
Digital Health
Mobile Applications
Medical Devices
Health Care Quality