CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Arztbrief muss nur bei falschen Tatsachen korrigiert werden
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Dokument
365678
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 624 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 12 | 20. März 2020 Patienten haben keinen Anspruch darauf, dass ein Arztbrief korrigiert wird; es sei denn, dieser enthält unrichtige Tatsachen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Patientin von einer Privatklinik für psychosomatische Medizin und Psychotherapie einen neuen, inhaltlich korrigierten Arztbrief verlangt. Unter anderem forderte die Patientin, dass in dem ursprünglichen Brief der
Schlagworte
Arztbrief
Korrektur
falsche Tatsachen
Oberlandesgericht
Patientenanspruch
Behandlungsvertrag
Persönlichkeitsrecht
Klage
Psychosomatische Medizin
Dokumentation
Medical Records
Legal Issues
Patient Rights
Psychotherapy
Treatment Outcome
Personal Rights