CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Arztrechnung muss den Patienten direkt erreichen
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Dokument
365733
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 560 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 11 | 13. März 2020 Wenn ein Arzt Mahnungen an seine Patienten über deren Arbeitgeber verschickt, verstößt er gegen die ärztliche Schweigepflicht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Arzt im Kosmetikstudio seiner Frau eine Kundin mit zwei Botoxspritzen im Gesicht behandelt. Die Kundin bezahlte die Botoxbehandlung jedoch nicht vollständig, weil sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden war. Nach
Schlagworte
Arztrechnung
Patientenrechte
ärztliche Schweigepflicht
Schmerzensgeld
Botoxbehandlung
Infusionen
GOÄ
Behandlungskosten
Aufklärungspflicht
Gesundheitsrecht
Patient Rights
Medical Ethics
Medical Records
Informed Consent
Legal Liability
Infusions