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Dienstreisen ins europäische Ausland: Ohne Bescheinigung wird’s teuer
Spielberg, P. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 8 · S. 401
Dokument
365922
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer als Ärztin oder Arzt eine Dienstreise ins europäische Ausland unternimmt, sollte daran denken, rechtzeitig eine sogenannte Entsendebescheinigung zu beantragen. Fehlt der Beleg, drohen hohe Bußgelder. Grundlage für den bürokratischen Aufwand ist eine EU-Verordnung.
Schlagworte
Dienstreisen
A1-Bescheinigung
Sozialversicherung
EU-Recht
Bußgelder
Entsendung
Ärzte
Ausland
Employment
Social Security
European Union
Travel
Health Care
Insurance
Health
Deutsches Ärzteblatt