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Arbeitszeiterfassung: Bundesarbeitsministerium plant Gesetz
dpa · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Dokument
366132
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 120 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 4 | 24. Januar 2020 Der Tarifvertrag (TV-Ärzte) gilt für rund 20 000 Ärzte in bundesweit 23 Universitätskliniken. Eine Reihe von Unikliniken unterliegen nicht oder nur sehr eingeschränkt dem Geltungsbereich der TV-Ärzte. Foto: dpa Arbeitszeiten müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs systematisch erfasst werden. Foto: Morsa Images/iStock Der Marburger Bund (MB) hat seine Mitglieder in den tarifgebundenen
Schlagworte
Arbeitszeiterfassung
Bundesarbeitsministerium
Gesetz
Europäischer Gerichtshof
Tarifvertrag
Ärzte
Unikliniken
Arbeitsbedingungen
Bereitschaftsdienste
Lohnfortzahlung
Krankheitsfall
Gehalt
Labor Time
Labor Laws
Labor Costs
Employment