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10. Änderung der Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur…

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 3 · S. 109

Dokument
366238
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 52
Seiten
109
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 3 | 17. Januar 2020 A 109 Muster 6 in Anspruch genommen, sind Leistungen nach Satz 1 auf diesem Behandlungsschein und nicht auf Überweisung nach Muster 10 zu berechnen. Abweichend von Sätzen 1 und 2 ist für die Untersuchungen der organisierten Krebsfrüherkennungs-Richtlinie nach den Gebührenordnungspositionen 01763 und 01767 Muster 39 zu verwenden. “ 2. § 25 wird wie folgt geändert: a) Die Fußnote Nr. 1 zu § 25 Abs. 2 wird gestrichen. b) In Absatz

Schlagworte

Telematikinfrastruktur Finanzierung Erstattung Vertragsärzte Krebsfrüherkennung biomarkerbasierter Test Mammakarzinom Risikoscore Arzneimittelrückruf Gebührenordnungspositionen Telemedicine Health Care Financing Reimbursement Physicians Cancer Screening Biomarkers