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Recht: Krankenhäuser müssen Arbeitszeiten voll erfassen

Nölling, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 1 · S. 1 bis 1

Dokument
366295
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Nölling, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2020
Jahrgang 52
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

RECHT Krankenhäuser müssen Arbeitszeiten voll erfassen I m Mai dieses Jahres hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann (Urteil vom 14. Mai 2019, Az. : C-55/18). Der EuGH begründet diese Pflicht damit, nur so könnten die praktische Wirksamkeit des europäischen

Schlagworte

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