CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Job-Sharing-Obergrenzen bei Regress anteilig berücksichtigt
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Dokument
366575
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 2208 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 116 | Heft 47 | 22. November 2019 Bei Regressforderungen sind Abzüge, die wegen gleichzeitigen Überschreitens der Jobsharing-Obergrenzen erfolgten, teilweise in Ansatz zu bringen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine niedergelassene Anästhesistin, die in ihrer Praxis einen Anästhesisten als Job-Sharing-Partner beschäftigte, gegen die Berechnung einer Regressforderung geklagt. Mit der Genehmigung dieser
Schlagworte
Job-Sharing
Regressforderungen
Anästhesistin
Kassenärztliche Vereinigung
Abrechnung
Telematikinfrastruktur
Erstausstattungspauschale
Honorarrückforderung
elektronische Heilberufeausweis
Medikationsplan
Notfalldatenmanagement
Job Sharing
Reimbursement
Anesthesiology
Health Care Costs
Health Insurance