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Rechtsreport: Arzt darf ohne Schweigepflichtentbindung Behörde informieren
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Dokument
366806
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1976 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 116 | Heft 43 | 25. Oktober 2019 Ein Arzt darf auch ohne Schweigepflicht entbindung eine Behörde vom Heroingebrauch seines Patienten in Kenntnis setzen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg im Rahmen eines einstweiligen Verfahrens entschieden. Im vorliegenden Fall war einem Mann mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen worden. Die Anordnung erfolgte nach Meinung des Gerichts nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO formell rechtmäßig. Diese
Schlagworte
Arzt
Schweigepflicht
Behörde
Heroinkonsum
Fahrerlaubnis
Verkehrssicherheit
Confidentiality
Drug Abuse
Driving
Public Health
Substance-Related Disorders
Legal Issues
Deutsches Ärzteblatt