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Rechtsreport: Schlichtungsstelle ersetzt nicht den Sachverständigenbeweis
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
367560
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1294 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 116 | Heft 26 | 28. Juni 2019 Das Gutachten einer ärztlichen Schlichtungsstelle kann in einem Arzthaftungsprozess als Urkundenbeweis gewürdigt werden, ersetzt aber nicht den Sachverständigenbeweis. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall war eine Patientin an der Lendenwirbelsäule operiert worden. Postoperativ klagte sie über Übelkeit und Bauchschmerzen und verstarb wenige Tage später. Der Autopsiebericht gibt als Todesursache
Schlagworte
Schlichtungsstelle
Sachverständigenbeweis
Arzthaftungsprozess
Behandlungsfehler
Patientenrechte
rechtliches Gehör
Medical Malpractice
Patient Rights
Expert Testimony
Legal Rights
Judicial Review
Medical Errors
Deutsches Ärzteblatt