CareLit Fachartikel

Rechtsreport: Schlichtungsstelle ersetzt nicht den Sachverständigenbeweis

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 26 · S. 1 bis 1

Dokument
367560
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 26 / 2019
Jahrgang 51
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1294 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 116 | Heft 26 | 28. Juni 2019 Das Gutachten einer ärztlichen Schlichtungsstelle kann in einem Arzthaftungsprozess als Urkundenbeweis gewürdigt werden, ersetzt aber nicht den Sachverständigenbeweis. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall war eine Patientin an der Lendenwirbelsäule operiert worden. Postoperativ klagte sie über Übelkeit und Bauchschmerzen und verstarb wenige Tage später. Der Autopsiebericht gibt als Todesursache

Schlagworte

Schlichtungsstelle Sachverständigenbeweis Arzthaftungsprozess Behandlungsfehler Patientenrechte rechtliches Gehör Medical Malpractice Patient Rights Expert Testimony Legal Rights Judicial Review Medical Errors Deutsches Ärzteblatt