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Rechtsreport: Nichteignung als Vertragsarzt aus gesundheitlichen Gründen

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 25 · S. 1 bis 1

Dokument
367624
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 25 / 2019
Jahrgang 51
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1248 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 116 | Heft 25 | 21. Juni 2019 Einem Vertragsarzt kann aufgrund seines Gesundheitszustandes nach § 21 Satz 1 Ärzte-ZV die Zulassung entzogen werden. Die gesundheitlichen Gründe müssen so gewichtig sein, dass er seine vertragsärztliche Tätigkeit nicht mehr ordnungsgemäß ausüben kann. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall hatten sich Patienten über das Verhalten eines 68-jährigen Allgemeinarztes beschwert. Die

Schlagworte

Nichteignung Vertragsarzt Gesundheitszustand Zulassung Demenz Patientenschutz Abrechnung GOÄ Blutstillung Laserkoagulation Physician's Role Health Status Dementia Patient Safety Medical Fees Laser Therapy