Medizinische Versorgungszentren: Kein Vertragsarztsitz nur mit Versorgungskonzept
Maybaum, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die lediglich ein Versorgungskonzept vorlegen, jedoch keinen konkreten Facharzt angestellt haben, können bei der Vergabe von Vertragsarztsitzen nicht berücksichtigt werden. Dies entschied der 6. Senat des Bundessozialgerichts (BSG). Obwohl der Gesetzgeber 2015 MVZ die Bewerbung um einen Vertragsarztsitz ohne angestellten Arzt ermöglichen wollte, bleibt die Rechtslage unzureichend. Das BSG betont, dass eine Genehmigung für ein MVZ ohne Facharzt nicht gesetzlich verankert ist. Die Verantwortung zur Schaffung entsprechender Regelungen liegt beim