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Medizinische Versorgungszentren: Kein Vertragsarztsitz nur mit Versorgungskonzept

Maybaum, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 21 · S. 1 bis 1

Dokument
367776
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Maybaum, T.
Ausgabe
Heft 21 / 2019
Jahrgang 51
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die lediglich ein Versorgungskonzept vorlegen, jedoch keinen konkreten Facharzt angestellt haben, können bei der Vergabe von Vertragsarztsitzen nicht berücksichtigt werden. Dies entschied der 6. Senat des Bundessozialgerichts (BSG). Obwohl der Gesetzgeber 2015 MVZ die Bewerbung um einen Vertragsarztsitz ohne angestellten Arzt ermöglichen wollte, bleibt die Rechtslage unzureichend. Das BSG betont, dass eine Genehmigung für ein MVZ ohne Facharzt nicht gesetzlich verankert ist. Die Verantwortung zur Schaffung entsprechender Regelungen liegt beim

Schlagworte

Medizinische Versorgungszentren Vertragsarztsitz Versorgungskonzept Facharzt Bundessozialgericht Gesetzgeber Zulassungsverordnung Auswahlverfahren Health Care Facilities Physicians Health Policy Legislation Social Justice Access to Health Care Deutsches Ärzteblatt