CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Keine Haftung für lebenserhaltende Maßnahmen
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 21 · S. 1081
Dokument
367819
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 116 | Heft 21 | 24. Mai 2019 A 1081 Ein Arzt haftet nicht, wenn er einen Patienten zum Beispiel durch künstliche Ernährung länger als medizinisch sinnvoll am Leben erhält und damit dessen Leiden verlängert. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann einen Allgemeinarzt auf Schmerzensgeld sowie Ersatz für Behandlungsund Pflegeaufwendungen aus ererbtem Recht verklagt, weil dieser den Vater des Klägers in seinen letzten
Schlagworte
Haftung
lebenserhaltende Maßnahmen
künstliche Ernährung
Demenz
Schmerzensgeld
Patientenverfügung
Medical Malpractice
Life Support Care
Artificial Nutrition
Dementia
Patient Rights
Palliative Care
Deutsches Ärzteblatt