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Rechtsreport: Keine Haftung für lebenserhaltende Maßnahmen

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 21 · S. 1081

Dokument
367819
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 21 / 2019
Jahrgang 51
Seiten
1081
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt | Jg. 116 | Heft 21 | 24. Mai 2019 A 1081 Ein Arzt haftet nicht, wenn er einen Patienten zum Beispiel durch künstliche Ernährung länger als medizinisch sinnvoll am Leben erhält und damit dessen Leiden verlängert. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann einen Allgemeinarzt auf Schmerzensgeld sowie Ersatz für Behandlungsund Pflegeaufwendungen aus ererbtem Recht verklagt, weil dieser den Vater des Klägers in seinen letzten

Schlagworte

Haftung lebenserhaltende Maßnahmen künstliche Ernährung Demenz Schmerzensgeld Patientenverfügung Medical Malpractice Life Support Care Artificial Nutrition Dementia Patient Rights Palliative Care Deutsches Ärzteblatt