CareLit Fachartikel

Weiterbildungsordnung: Neuerungen gelten in Hessen in Teilen schon ab Juli

Hillienhof, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 20 · S. 1 bis 1

Dokument
367872
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Hillienhof, A.
Ausgabe
Heft 20 / 2019
Jahrgang 51
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Weiterbildung zur Fachärztin und zum Facharzt für Allgemeinmedizin erfolgt in Hessen ab Juli dieses Jahres bereits gemäß der neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer (BÄK). Das hat die hessische Kammerversammlung kürzlich beschlossen. Außerdem votierte das hessische Ärzteparlament dafür, ab Juli auch die neuen Zusatzweiterbil dungen „Betriebsmedizin“, „Kardiale Magnetresonanztomografie“ und „Klinische Akutund Notfallmedizin“ umzusetzen. Auch sie sind Teile

Schlagworte

Weiterbildung Facharzt Allgemeinmedizin Hessen Zusatzweiterbildung Hausarztmangel Patientenversorgung Betriebsmedizin Notfallmedizin Flexibilität Übergangsfrist Bundesärztekammer Education Medical Family Practice Emergency Medicine