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Rechtsreport: Pflicht zum Notfalldienst in der Zweigpraxis

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 19 · S. 1 bis 1

Dokument
367939
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 19 / 2019
Jahrgang 51
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 956 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 116 | Heft 19 | 10. Mai 2019 Betreibt ein Vertragsarzt eine Zweigpraxis, führt dies nicht automatisch zu einer erhöhten Dienstpflicht im Notfalldienst. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein niedergelassener Orthopäde bei seiner Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die Genehmigung für eine Zweigpraxis beantragt. Die KV erteilte diese, wies den Arzt aber darauf hin, dass er verpflichtet sei, auch am Ort der

Schlagworte

Notfalldienst Zweigpraxis Dienstpflicht Bundessozialgericht Orthopäde Kassenärztliche Vereinigung Bereitschaftsdienst Telematik Datensicherheit IT-Anforderungen Sicherheitskonzept Haftungsfragen Emergency Service Medical Practice Orthopedics Social Security