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Rechtsreport: Haftung eines Durchgangsarztes
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
368163
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 754 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 116 | Heft 15 | 12. April 2019 Ein Durchgangsarzt, der nach einem Arbeitsunfall, bei dem das Unfallopfer mit dem Fuß auf dem Boden aufprallte, zunächst nur ein Umknicktrauma diagnostiziert, muss eine weitere Abklärung veranlassen, wenn er von einer erheblichen Erkrankung des Verletzten erfährt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden. Im vorliegenden Fall knickte ein Arbeitnehmer, der unter Diabetes mellitus und Adipositas permagna litt, nach
Schlagworte
Durchgangsarzt
Haftung
Arbeitsunfall
Diabetes mellitus
Adipositas
Diagnostik
Schmerzensgeld
Charcot-Fuß
Mittelfußfraktur
Achillessehne
Rechtsreport
OLG Köln
Medical Malpractice
Obesity
Foot Injuries
Diagnostic Errors