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Rechtsreport: Haftung eines Durchgangsarztes

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 15 · S. 1 bis 1

Dokument
368163
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 15 / 2019
Jahrgang 51
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 754 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 116 | Heft 15 | 12. April 2019 Ein Durchgangsarzt, der nach einem Arbeitsunfall, bei dem das Unfallopfer mit dem Fuß auf dem Boden aufprallte, zunächst nur ein Umknicktrauma diagnostiziert, muss eine weitere Abklärung veranlassen, wenn er von einer erheblichen Erkrankung des Verletzten erfährt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden. Im vorliegenden Fall knickte ein Arbeitnehmer, der unter Diabetes mellitus und Adipositas permagna litt, nach

Schlagworte

Durchgangsarzt Haftung Arbeitsunfall Diabetes mellitus Adipositas Diagnostik Schmerzensgeld Charcot-Fuß Mittelfußfraktur Achillessehne Rechtsreport OLG Köln Medical Malpractice Obesity Foot Injuries Diagnostic Errors