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Gesundheitswesen wird für Investoren immer attraktiver

Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 15 · S. 1 bis 1

Dokument
368193
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Glöser, S.
Ausgabe
Heft 15 / 2019
Jahrgang 51
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

behandelnden Arztes und des Krankenhausträgers als Vertragspartner des Behandlungsvertrags. Der Krankenhausträger haftet gegenüber dem Patienten aus dem Behandlungsvertrag und schuldet diesem die fachgerechte Behandlung. Dazu gehört die korrekte Auswahl und Anwendung der im Zusammenhang mit der Behandlung eingesetzten Medizinprodukte, aber auch die Sorgfalt bei Empfehlungen von Apps an die Patienten. Wenn einem Patienten durch die Behandlung ein Schaden entsteht und dieser ist auf die App

Schlagworte

Gesundheitswesen Investoren Medizinprodukte Apps Haftung Pflegeheime Private Equity Facharztpraxen Altenpflege Qualitätskriterien Health Care Economics and Organizations Medical Devices Liability Legal Nursing Homes Deutsches Ärzteblatt