CareLit Fachartikel
Gesundheitswesen wird für Investoren immer attraktiver
Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
368193
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
behandelnden Arztes und des Krankenhausträgers als Vertragspartner des Behandlungsvertrags. Der Krankenhausträger haftet gegenüber dem Patienten aus dem Behandlungsvertrag und schuldet diesem die fachgerechte Behandlung. Dazu gehört die korrekte Auswahl und Anwendung der im Zusammenhang mit der Behandlung eingesetzten Medizinprodukte, aber auch die Sorgfalt bei Empfehlungen von Apps an die Patienten. Wenn einem Patienten durch die Behandlung ein Schaden entsteht und dieser ist auf die App
Schlagworte
Gesundheitswesen
Investoren
Medizinprodukte
Apps
Haftung
Pflegeheime
Private Equity
Facharztpraxen
Altenpflege
Qualitätskriterien
Health Care Economics and Organizations
Medical Devices
Liability
Legal
Nursing Homes
Deutsches Ärzteblatt