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Rechtsreport: Anspruch auf Mitteilung der Identität des Samenspenders
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Dokument
368488
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 494 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 116 | Heft 10 | 8. März 2019 Ein Kind kann von einer Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität seines Samenspenders verlangen. Der Anspruch basiert auf dem Grundsatz von Treu und Glauben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte sich eine Frau noch zu DDR-Zeiten in einer ostdeutschen Reproduktionsklinik einer Kinderwunschbehandlung unterzogen, bei der eine Samenspende verwendet wurde. Dem Samenspender hatte die
Schlagworte
Identität
Samenspender
Auskunft
Reproduktionsklinik
Treu und Glauben
Abstammung
Persönlichkeitsrecht
BGH
Anonymität
Klage
Identity
Sperm Donation
Reproductive Techniques
Legal Rights
Personal Rights
Anonymity