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Rechtsreport: Leistungen der Jugendhilfe sind auf die GKV beschränkt
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 8 · S. 389
Dokument
368628
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 116 | Heft 8 | 22. Februar 2019 A 389 Die Krankenhilfe für Jugendliche ist eng mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verknüpft. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden. Weder die allgemeine Situation von unbegleiteten minderjährigen Ausländern noch die große Zahl der Inobhutnahmen dieser Personen im Jahr 2015 rechtfertigten es, diese vom Gesetzgeber gewollte Verknüpfung zu ignorieren. Es verstoße deshalb
Schlagworte
Jugendhilfe
GKV
Gesundheitsleistungen
Erstattungsanspruch
unbegleitete Minderjährige
Oberverwaltungsgericht
Kostenübernahme
Behandlungskosten
Adolescent
Health Services
Health Insurance
Legal Issues
Minors
Public Health
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