CareLit Fachartikel

Prioritätenliste für eine bessere Patientenversorgung

Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 1 · S. 1 bis 1

Dokument
369002
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Glöser, S.
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 51
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Eine außerordentliche Kündigung kommt bei betriebsbedingten Kündigungen nur in Betracht, wenn es absolut unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, zum Beispiel bei einer Klinikschließung. Werden nur einzelne Abteilungen nicht mehr weiterbetrieben, zum Beispiel die Geburtshilfe, kommt eine solche außerordentliche Kündigung nicht infrage. Darüber hinaus gibt es Mitarbeitergruppen, denen der Arbeitgeber nicht ordentlich kündigen kann. Alle Beschäftigten, die einen Sonderkündigungsschutz

Schlagworte

Patientenversorgung Kündigungsschutz Arbeitsrecht Krankenhaus Digitalisierung Pflege Qualitätssicherung Medizinstudienplätze Bürokratieabbau Arbeitsbedingungen Patient Care Employment Termination Labor Law Hospitals Digital Health Quality Assurance