CareLit Fachartikel
Prioritätenliste für eine bessere Patientenversorgung
Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
369002
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine außerordentliche Kündigung kommt bei betriebsbedingten Kündigungen nur in Betracht, wenn es absolut unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, zum Beispiel bei einer Klinikschließung. Werden nur einzelne Abteilungen nicht mehr weiterbetrieben, zum Beispiel die Geburtshilfe, kommt eine solche außerordentliche Kündigung nicht infrage. Darüber hinaus gibt es Mitarbeitergruppen, denen der Arbeitgeber nicht ordentlich kündigen kann. Alle Beschäftigten, die einen Sonderkündigungsschutz
Schlagworte
Patientenversorgung
Kündigungsschutz
Arbeitsrecht
Krankenhaus
Digitalisierung
Pflege
Qualitätssicherung
Medizinstudienplätze
Bürokratieabbau
Arbeitsbedingungen
Patient Care
Employment Termination
Labor Law
Hospitals
Digital Health
Quality Assurance