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Rechtsreport: Vertragsärztliche Leistungen sind nur bedingt delegierbar
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2018 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Dokument
369171
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 2310 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 115 | Heft 49 | 7. Dezember 2018 Das Gebot der persönlichen Leistungserbringung dient der Sicherung der Versorgungsqualität und ist Voraussetzung für jede vertragsärztliche Tätigkeit. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein leitender Krankenhaus-Pathologe, der zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt war, gegen eine Honorarrückforderung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) von 407 000 Euro
Schlagworte
Vertragsärztliche Leistungen
Delegation
persönliche Leistungserbringung
Versorgungsqualität
Abrechnungsbetrug
Selbsthilfegruppen
Physician's Role
Health Care Quality
Self-Help Groups
Medical Services
Health Care Delivery
Patient Participation
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