CareLit Fachartikel
Unfallversicherung: Ärzte können höhere Gebühren abrechnen
EB; Kahl, K. · Deutsches Ärzteblatt · 2018 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Dokument
369291
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die ärztlichen Honorare in der gesetzlichen Unfallversicherung sind zum 1. Oktober um drei Prozent gestiegen. Damit ist die zweite Stufe einer linearen Gebührenerhöhung von insgesamt 18 Prozent umgesetzt worden. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kürzlich mitgeteilt. Bereits vor einem Jahr waren die Gebührensätze der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) um acht Prozent gestiegen. Weitere Anhebungen von je drei Prozent sollten zum 1. Oktober 2019 und 2020 folgen. Die
Schlagworte
Unfallversicherung
Ärzte
Gebühren
Honorare
Kassenärztliche Bundesvereinigung
UV-GOÄ
Gebührenerhöhung
Hautkrebsbehandlung
ambulante OP-Leistungen
Gutachtergebühren
Insurance
Health
Medical Fees
Health Care Costs
Medical Services
Health Policy