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Unfallversicherung: Ärzte können höhere Gebühren abrechnen

EB; Kahl, K. · Deutsches Ärzteblatt · 2018 · Heft 47 · S. 1 bis 1

Dokument
369291
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
EB; Kahl, K.
Ausgabe
Heft 47 / 2018
Jahrgang 50
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die ärztlichen Honorare in der gesetzlichen Unfallversicherung sind zum 1. Oktober um drei Prozent gestiegen. Damit ist die zweite Stufe einer linearen Gebührenerhöhung von insgesamt 18 Prozent umgesetzt worden. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kürzlich mitgeteilt. Bereits vor einem Jahr waren die Gebührensätze der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) um acht Prozent gestiegen. Weitere Anhebungen von je drei Prozent sollten zum 1. Oktober 2019 und 2020 folgen. Die

Schlagworte

Unfallversicherung Ärzte Gebühren Honorare Kassenärztliche Bundesvereinigung UV-GOÄ Gebührenerhöhung Hautkrebsbehandlung ambulante OP-Leistungen Gutachtergebühren Insurance Health Medical Fees Health Care Costs Medical Services Health Policy