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Rechtsreport: Weitergabe von Informationen ist ärztliche Pflicht
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2018 · Heft 43 · S. 1969
Dokument
369532
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 115 | Heft 43 | 26. Oktober 2018 A 1969 Ein Arzt, der nicht sicherstellt, dass ein Patient von einem Arztbrief Kenntnis erhält, der zu unverzüglichen Maßnahmen rät, begeht einen groben Behandlungsfehler. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Ein Patient habe Anspruch darauf, über die im Rahmen einer ärztlichen Behandlung erhobenen Befunde und Prognosen unterrichtet zu werden, so der BGH. Das gelte in besonderem Maße, wenn ihn erst diese Information
Schlagworte
Arztbrief
Patienteninformation
Behandlungsfehler
ärztliche Pflicht
medizinische Behandlung
Bundesgerichtshof
Weitergabe von Informationen
Prognosen
Diagnose
Therapie
Medical Errors
Patient Education
Physician-Patient Relations
Communication
Malignant Neoplasms
Medical Records