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Rechtsreport: Weitergabe von Informationen ist ärztliche Pflicht

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2018 · Heft 43 · S. 1969

Dokument
369532
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 43 / 2018
Jahrgang 50
Seiten
1969
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt | Jg. 115 | Heft 43 | 26. Oktober 2018 A 1969 Ein Arzt, der nicht sicherstellt, dass ein Patient von einem Arztbrief Kenntnis erhält, der zu unverzüglichen Maßnahmen rät, begeht einen groben Behandlungsfehler. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Ein Patient habe Anspruch darauf, über die im Rahmen einer ärztlichen Behandlung erhobenen Befunde und Prognosen unterrichtet zu werden, so der BGH. Das gelte in besonderem Maße, wenn ihn erst diese Information

Schlagworte

Arztbrief Patienteninformation Behandlungsfehler ärztliche Pflicht medizinische Behandlung Bundesgerichtshof Weitergabe von Informationen Prognosen Diagnose Therapie Medical Errors Patient Education Physician-Patient Relations Communication Malignant Neoplasms Medical Records