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Gerichtsurteil: Patient muss Befund auf jeden Fall bekommen

dpa; Maybaum, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2018 · Heft 39 · S. 1721

Dokument
369781
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
dpa; Maybaum, T.
Ausgabe
Heft 39 / 2018
Jahrgang 50
Seiten
1721
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt | Jg. 115 | Heft 39 | 28. September 2018 A 1721 Der Arzt hat sicherzustellen, dass der Patient von Arztbriefen mit bedrohlichen Befunden – und gegebenenfalls von der angeratenen Behandlung – Kenntnis erhält, auch wenn diese nach einem etwaigen Ende des Behandlungsvertrags bei ihm eingehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem Urteil entschieden, das kürzlich veröffentlicht wurde (Az. : VI ZR 285/17). „Der Arzt, der als Einziger eine solche

Schlagworte

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