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Gerichtsurteil: Patient muss Befund auf jeden Fall bekommen
dpa; Maybaum, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2018 · Heft 39 · S. 1721
Dokument
369781
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
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–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 115 | Heft 39 | 28. September 2018 A 1721 Der Arzt hat sicherzustellen, dass der Patient von Arztbriefen mit bedrohlichen Befunden – und gegebenenfalls von der angeratenen Behandlung – Kenntnis erhält, auch wenn diese nach einem etwaigen Ende des Behandlungsvertrags bei ihm eingehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem Urteil entschieden, das kürzlich veröffentlicht wurde (Az. : VI ZR 285/17). „Der Arzt, der als Einziger eine solche
Schlagworte
Gerichtsurteil
Patient
Befund
Arztbrief
Behandlung
Behandlungsfehler
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Communication