CareLit Fachartikel
Aufklärungspflicht: Umgang mit fahruntauglichen Patienten in der Praxis
Halbe, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2018 · Heft 38 · S. 1667
Dokument
369842
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das ärztliche Fahrverbot ist nicht bindend. Dennoch sind Mediziner dazu verpflichtet, über eine bestehende Fahruntüchtigkeit aufzuklären. Auch eine Meldung an die Behörden kann angezeigt sein.
Schlagworte
Aufklärungspflicht
Fahruntauglichkeit
Arzt
Patienten
Medikamenteneinnahme
Schweigepflicht
Behördenmeldung
Haftung
Verkehrssicherheit
Demenz
Sucht
Überwachungspflicht
Informed Consent
Driving Under the Influence
Patient Safety
Medical Malpractice