CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Zweigpraxis muss die Versorgung verbessern
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2018 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Dokument
370473
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1140 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 115 | Heft 23 | 8. Juni 2018 Eine Zweigpraxis kann nur dann genehmigt werden, wenn sich durch sie die Versorgung vor Ort verbessert. Eine solche Verbesserung liegt nur dann vor, wenn durch die Zweigpraxis ein weiteres Angebot für die dortigen Patienten entsteht und sich die Versorgung auch qualitativ verbessert. Das hat das Sozialgericht (SG) Düsseldorf entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Kinderund Jugendlichenpsychotherapeutin bei der
Schlagworte
Zweigpraxis
Versorgung
Sozialgericht
Verhaltenstherapie
Kinderpsychotherapie
tiergestützte Interventionen
Genehmigung
Wegegeld
Reiseentschädigung
GOÄ
Health Services Accessibility
Mental Health Services
Child Behavior Disorders
Psychotherapy
Animal-Assisted Therapy
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