CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Hinweis auf Schwangerschaftsabbruch ist strafbar
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2018 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Dokument
370625
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1022 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 115 | Heft 20 – 21 | 21. Mai 2018 Ärzte, die auf ihrer Praxishomepage Informationen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen bereitstellen, machen sich nach § 219 a StGB strafbar. Das hat das Amtsgericht Gießen entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Allgemeinärztin auf ihrer Homepage darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt und welche Methoden sie anwendet. Außerdem enthielt die Webseite Hinweise zur Kostenübernahme durch
Schlagworte
Schwangerschaftsabbruch
Strafbarkeit
Ärzte
Praxishomepage
Informationspflicht
Gebührenordnung
Honorar
Patientenakquise
Wettbewerbsverbot
Gesundheitsleistung
Abortion
Legal Issues
Medical Ethics
Health Care Costs
Physician's Role
Patient Rights