CareLit Fachartikel
GOÄ-Ratgeber: Die Einkommensverhältnisse des Patienten
Gorlas, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2018 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Dokument
370626
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1022 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 115 | Heft 20 – 21 | 21. Mai 2018 Ärzte, die auf ihrer Praxishomepage Informationen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen bereitstellen, machen sich nach § 219 a StGB strafbar. Das hat das Amtsgericht Gießen entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Allgemeinärztin auf ihrer Homepage darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt und welche Methoden sie anwendet. Außerdem enthielt die Webseite Hinweise zur Kostenübernahme durch
Schlagworte
GOÄ
Einkommensverhältnisse
Schwangerschaftsabbruch
Ärzte
Gebührenordnung
Patientenakquise
Honorarvereinbarung
Diskriminierung
Abortion
Medical Fees
Patient Advocacy
Health Care Disparities
Physician's Role
Legal Aspects of Health Care
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