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Rechtsreport: Bei Fristüberschreitung gilt die Genehmigung als erteilt
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2018 · Heft 16 · S. 1 bis 1
Dokument
370890
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 776 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 115 | Heft 16 | 20. April 2018 Krankenkassen müssen spätestens nach Ablauf von drei Wochen über die Leistungsanträge ihrer Versicherten entschieden haben, ansonsten gilt eine fingierte Genehmigung. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Nach § 13 Abs. 3 a SGB V muss eine Krankenkasse innerhalb von drei Wochen nach Eingang über einen Leistungsantrag entscheiden. In Fällen, in denen eine gutachterliche Stellungnahme insbesondere des
Schlagworte
Fristüberschreitung
Genehmigung
Krankenkasse
Leistungsantrag
Hautstraffungsoperation
aktinische Keratosen
Laserbehandlung
Erstattungsanspruch
SGB V
medizinische Dienst
Gebührenordnung
Health Insurance
Health Services Accessibility
Skin Neoplasms
Laser Therapy
Health Policy