CareLit Fachartikel

Rechtsreport: Bei Fristüberschreitung gilt die Genehmigung als erteilt

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2018 · Heft 16 · S. 1 bis 1

Dokument
370890
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 16 / 2018
Jahrgang 50
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 776 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 115 | Heft 16 | 20. April 2018 Krankenkassen müssen spätestens nach Ablauf von drei Wochen über die Leistungsanträge ihrer Versicherten entschieden haben, ansonsten gilt eine fingierte Genehmigung. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Nach § 13 Abs. 3 a SGB V muss eine Krankenkasse innerhalb von drei Wochen nach Eingang über einen Leistungsantrag entscheiden. In Fällen, in denen eine gutachterliche Stellungnahme insbesondere des

Schlagworte

Fristüberschreitung Genehmigung Krankenkasse Leistungsantrag Hautstraffungsoperation aktinische Keratosen Laserbehandlung Erstattungsanspruch SGB V medizinische Dienst Gebührenordnung Health Insurance Health Services Accessibility Skin Neoplasms Laser Therapy Health Policy