CareLit Fachartikel
Europäischer Gerichtshof: Bereitschaftsdienste zählen als Arbeitszeit
dpa; Maybaum, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2018 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
371276
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 358 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 115 | Heft 9 | 2. März 2018 Bereitschaftsdienste, bei denen Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit für einen Einsatz zur Verfügung stehen müssen, zählen als Arbeitszeit. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden (Rechtssache C 518/15). Hintergrund des Urteils war der Fall eines belgischen Feuerwehrmanns aus Nivelles. Dieser pochte in seiner Klage gegen die Stadt darauf, dass seine daheim geleisteten Bereitschaftsdienste als
Schlagworte
Bereitschaftsdienste
Arbeitszeit
Europäischer Gerichtshof
Feuerwehrmann
EU-Arbeitszeitrichtlinie
Krankenkassen
Überschuss
Gesundheitsfonds
Tariflohnsteigerungen
Work Hours
Emergency Services
European Union
Health Care Costs
Health Care Financing
Labor Law
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