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Europäischer Gerichtshof: Bereitschaftsdienste zählen als Arbeitszeit

dpa; Maybaum, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2018 · Heft 9 · S. 1 bis 1

Dokument
371276
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
dpa; Maybaum, T.
Ausgabe
Heft 9 / 2018
Jahrgang 50
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 358 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 115 | Heft 9 | 2. März 2018 Bereitschaftsdienste, bei denen Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit für einen Einsatz zur Verfügung stehen müssen, zählen als Arbeitszeit. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden (Rechtssache C 518/15). Hintergrund des Urteils war der Fall eines belgischen Feuerwehrmanns aus Nivelles. Dieser pochte in seiner Klage gegen die Stadt darauf, dass seine daheim geleisteten Bereitschaftsdienste als

Schlagworte

Bereitschaftsdienste Arbeitszeit Europäischer Gerichtshof Feuerwehrmann EU-Arbeitszeitrichtlinie Krankenkassen Überschuss Gesundheitsfonds Tariflohnsteigerungen Work Hours Emergency Services European Union Health Care Costs Health Care Financing Labor Law Deutsches Ärzteblatt