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Rechtsreport: Arzt muss Laborbefund auswerten

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2018 · Heft 7 · S. 307

Dokument
371450
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 7 / 2018
Jahrgang 50
Seiten
307
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt | Jg. 115 | Heft 7 | 16. Februar 2018 A 307 Ein Arzt, der eine Laboruntersuchung veranlasst, diese jedoch nicht auswertet oder mit dem Patienten bespricht, handelt grob fahrlässig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Hausarzt aufgrund einer anstehenden Operation bei einer Patientin Blut entnommen. Die Laborergebnisse, die auf eine Leukämie hindeuteten, nahm er jedoch nicht zur Kenntnis. Denn die Patientin holte den

Schlagworte

Arzt Laboruntersuchung Leukämie Schmerzensgeld Fahrlässigkeit Patientenrechte Leukemia Medical Errors Patient Safety Malpractice Compensation Clinical Laboratory Techniques Deutsches Ärzteblatt