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Rechtsreport: Arzt muss Laborbefund auswerten
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2018 · Heft 7 · S. 307
Dokument
371450
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 115 | Heft 7 | 16. Februar 2018 A 307 Ein Arzt, der eine Laboruntersuchung veranlasst, diese jedoch nicht auswertet oder mit dem Patienten bespricht, handelt grob fahrlässig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Hausarzt aufgrund einer anstehenden Operation bei einer Patientin Blut entnommen. Die Laborergebnisse, die auf eine Leukämie hindeuteten, nahm er jedoch nicht zur Kenntnis. Denn die Patientin holte den
Schlagworte
Arzt
Laboruntersuchung
Leukämie
Schmerzensgeld
Fahrlässigkeit
Patientenrechte
Leukemia
Medical Errors
Patient Safety
Malpractice
Compensation
Clinical Laboratory Techniques
Deutsches Ärzteblatt