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Studie: Digitalisierung gehört längst zum Arbeitsalltag

Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2018 · Heft 6 · S. 1 bis 1

Dokument
371517
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Glöser, S.
Ausgabe
Heft 6 / 2018
Jahrgang 50
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Wen müssen Ärzte aufklären? Weil sich die Aufklärung von der Einwilligung ableitet, müssen Ärzte jene Person aufklären, die die Einwilligung abgibt. Nach § 630 d BGB muss der Behandelnde vor einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, die Einwilligung des Patienten einholen. Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines dazu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung die Maßnahme gestattet oder

Schlagworte

Digitalisierung Einwilligung Aufklärung Patientenversorgung Arbeitsalltag Krankenhaus digitale Technik Arbeitsprozesse Einwilligungsfähigkeit Rechtsprechung Digital Divide Informed Consent Patient Care Health Services Technology Medical Informatics