CareLit Fachartikel
Studie: Digitalisierung gehört längst zum Arbeitsalltag
Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2018 · Heft 6 · S. 1 bis 1
Dokument
371517
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wen müssen Ärzte aufklären? Weil sich die Aufklärung von der Einwilligung ableitet, müssen Ärzte jene Person aufklären, die die Einwilligung abgibt. Nach § 630 d BGB muss der Behandelnde vor einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, die Einwilligung des Patienten einholen. Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines dazu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung die Maßnahme gestattet oder
Schlagworte
Digitalisierung
Einwilligung
Aufklärung
Patientenversorgung
Arbeitsalltag
Krankenhaus
digitale Technik
Arbeitsprozesse
Einwilligungsfähigkeit
Rechtsprechung
Digital Divide
Informed Consent
Patient Care
Health Services
Technology
Medical Informatics