Die Eingruppierung der Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung
Rothbrust, M. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 1996 · Heft 4 · S. 160 bis 165
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit erfüllen regelmäßig lediglich die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe V b/IV b. Die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe IV a sind grundsätzlich nur dann erfüllt, wo Sozialpädagogen im geforderten zeitlichem Umfang Planungsaufgaben und Grundsatzfragen zu bearbeiten und (oder) Leitungsfunktionen auszuüben haben. Eine Eingruppierung nach dem Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe III Fallgruppe 6 mit der Folge des Bewährungsaufstieges in die Vergütungsgruppe II Fallgruppe 2 bleibt den Sozialpädagogen in (wenigen) Spitzenpositionen vorb…