Rückzahlung von Fortbildungskosten aufgrund Tarifvertrages; tarifdispositives Richterrecht
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 1996 · Heft 4 · S. 187 bis 189
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Allgemeines Arbeitsrecht; Zum Sachverhalt: Der Kl. war seit 1989 in der Unfallklinik der Bekl. als Pfleger beschäftigt, zunächst nach VergGr. KR. V BG-AT. Vom 17.09.1990 bis zum 26.10.1990 nahm der Kl. an der Fortbildung zum Hygienefachpfleger teil, die Bekl. bewährte dem Kl. eine bezahlte Dienstbefreiung und übernahm die Kursgebühren. Nach der Fortbildungsmaßnahme setzte die Bekl. den Kl. ab Dezember 1991 zumindest auch als Hygienefachkraft ein. Sie zahlte ihm nun ein höheres Gehalt, nämlich nach Vergütungsgruppe KR VI BG-AT. Der Kl. kündigte das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30.06.1993. Nach Ausspruch der…