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Rechtsreport: Wettbewerbsrecht gilt nicht für Vertragsärzte
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2017 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Dokument
372288
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1996 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 114 | Heft 43 | 27. Oktober 2017 Miteinander konkurrierende Vertragsärzte können Schadenersatzansprüche nicht auf der Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geltend machen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassener Nephrologe die Genehmigung erhalten, in einer ausgelagerten Praxisstätte Dialysen vorzunehmen. Dagegen klagte eine am selben Ort
Schlagworte
Wettbewerbsrecht
Vertragsärzte
Schadenersatz
Bundessozialgericht
SGB V
Mitarbeiterbefragungen
Competition Law
Physicians
Negligence
Social Security
Surveys
Health Care Quality
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