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Rechtsreport: Bei einheitlicher Betriebsstätte gilt Entfernungspauschale
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2017 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Dokument
372405
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1890 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 114 | Heft 41 | 13. Oktober 2017 Nutzt ein Arzt seine Praxisräume und die unmittelbar angrenzenden Klinikräume für seine ärztlichen und belegärztlichen Leistungen, handelt es sich hierbei um eine einheitliche Betriebsstätte. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Streitig waren im vorliegenden Fall die Betriebsausgaben für Fahrten zwischen der Wohnung und der Betriebsstätte, die ein Arzt gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht hatte. Das
Schlagworte
Betriebsstätte
Entfernungspauschale
Arzt
Finanzamt
Klage
Urteil
HNO-Chirurgie
Patientenbewertung
Portalbetreiber
Persönlichkeitsrecht
Health Care Facilities
Physicians
Legal Liability
Patient Rights
Medical Errors
Freedom of Speech