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Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2017 · Heft 37 · S. 1671 bis 1677

Dokument
372666
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 37 / 2017
Jahrgang 49
Seiten
1671 bis 1677
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt | Jg. 114 | Heft 37 | 15. September 2017 A 1671 Hat die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin vor ihrer Ausbildung eine berufsnahe Tätigkeit ausgeübt, so ist diese Zeit zur Hälfte auf die Berufsjahre anzurechnen. Werden Angestellte ohne Lehrabschlussprüfung gem. Protokollnotiz I Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen gleichgestellt, so sind die ersten zwei Jahre der Berufstätigkeit bei der Ermittlung der Berufsjahre nicht anzurechnen. Die

Schlagworte

Manteltarifvertrag Medizinische Fachangestellte Arzthelferinnen Berufsjahre Eingruppierung Arbeitszeit Überstunden Vergütung Erziehungsurlaub Tarifstruktur Gehalt Laboratory Personnel Employment Labor Standards Work Hours Wages