CareLit Fachartikel
Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2017 · Heft 37 · S. 1671 bis 1677
Dokument
372666
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 114 | Heft 37 | 15. September 2017 A 1671 Hat die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin vor ihrer Ausbildung eine berufsnahe Tätigkeit ausgeübt, so ist diese Zeit zur Hälfte auf die Berufsjahre anzurechnen. Werden Angestellte ohne Lehrabschlussprüfung gem. Protokollnotiz I Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen gleichgestellt, so sind die ersten zwei Jahre der Berufstätigkeit bei der Ermittlung der Berufsjahre nicht anzurechnen. Die
Schlagworte
Manteltarifvertrag
Medizinische Fachangestellte
Arzthelferinnen
Berufsjahre
Eingruppierung
Arbeitszeit
Überstunden
Vergütung
Erziehungsurlaub
Tarifstruktur
Gehalt
Laboratory Personnel
Employment
Labor Standards
Work Hours
Wages