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Impfstoffe: Krankenkassen können Verträge nicht kündigen

dpa · Deutsches Ärzteblatt · 2017 · Heft 35 · S. 1563

Dokument
372686
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
dpa
Ausgabe
Heft 35 / 2017
Jahrgang 49
Seiten
1563
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt | Jg. 114 | Heft 35 – 36 | 4. September 2017 A 1563 Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Jugendliche ermutigt, sich trotz einer schlechteren Bezahlung in Pflegeberufen ausbilden zu lassen. „Wer Arbeit mit Menschen mag, dem würde ich trotz allem raten, im Pflegebereich tätig zu werden“, sagte sie kürzlich. Zwar werde die „Arbeit am Menschen“ zum Teil sehr viel schlechter bezahlt als die mit Maschinen. Dennoch seien Pflegeberufe eine „harte, aber zum Teil

Schlagworte

Impfstoffe Krankenkassen Verträge Kündigung Gesundheitswesen Rabattverträge Pflegeberufe Angela Merkel Exklusivität Gesetzesänderung Finanzreserven Mitgliederrekord Vaccines Health Insurance Contracts Health Care Reform