Schlusswort
Niecke, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2017 · Heft 27 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Schlusswort wird die Auffassung von Prof. Meyer unterstützt, dass die Formulierung „Contergan wurde zunächst in West-Deutschland zugelassen“ präziser ist. Ähnlich wie in Ost-Deutschland wurde Thalidomid auch in den USA von der Food & Drug Administration (FDA) nicht zugelassen, da Sicherheitsbedenken bestanden. Diese basierten darauf, dass die Substanz nicht an trächtigen Mäusen und Ratten getestet worden war. Später konnte jedoch auch in den USA keine teratogene Wirkung nachgewiesen werden, was erst durch eine Erweiterung der Tierversuche auf eine spezielle Kaninchenrasse, die „Weißen