CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Eine Ermächtigung ist nur ausnahmsweise anfechtbar
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2017 · Heft 25 · S. 1 bis 1
Dokument
373118
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1260 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 114 | Heft 25 | 23. Juni 2017 Vertragsärzte sind nur ausnahmsweise berechtigt, die Ermächtigung des Leiters einer nephrologischen Schwerpunktabteilung anzufechten. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Eine Anfechtungsberechtigung bestehe nur dann, wenn der Vertragsarzt und sein Konkurrent in derselben Region die gleichen Leistungen anböten, dem Konkurrenten die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung eröffnet oder erweitert werde,
Schlagworte
Ermächtigung
Anfechtung
nephrologische Abteilung
Vertragsarzt
Dialyseversorgung
GOÄ
Gebührenordnung
medizinische Leistungen
Rechtschutz
Kassenärztliche Vereinigung
Authorization
Legal Issues
Nephrology
Dialysis
Medical Fees
Health Care Reform