CareLit Fachartikel
EBM-Ratgeber: Kooperation in der spezialisierten geriatrischen Diagnostik
KBV · Deutsches Ärzteblatt · 2017 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Dokument
373975
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 544 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 114 | Heft 11 | 17. März 2017 Wendet sich ein Patient wegen eines möglichen Behandlungsfehlers an eine Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle, hält das den Lauf der Verjährungsfrist an, auch wenn der Arzt oder dessen Haftpflichtversicherer dem Verfahren nicht zustimmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Patient nach der Behandlung eines Zeckenbisses Schadenersatzansprüche gegen einen Orthopäden erhoben.
Schlagworte
geriatrische Diagnostik
Behandlungsfehler
Verjährungsfrist
Schlichtungsstelle
Gutachterkommission
individuelle Behandlungsplanung
Geriatrics
Medical Errors
Legal Liability
Arbitration
Patient Care Team
Health Care Quality
Access
and Evaluation
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