CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Arzthaftung – Schlichtung stoppt Verjährung
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2017 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Dokument
373976
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 544 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 114 | Heft 11 | 17. März 2017 Wendet sich ein Patient wegen eines möglichen Behandlungsfehlers an eine Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle, hält das den Lauf der Verjährungsfrist an, auch wenn der Arzt oder dessen Haftpflichtversicherer dem Verfahren nicht zustimmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Patient nach der Behandlung eines Zeckenbisses Schadenersatzansprüche gegen einen Orthopäden erhoben.
Schlagworte
Arzthaftung
Schlichtung
Verjährung
Behandlungsfehler
Gutachterkommission
Schadenersatz
Geriatrie
Diagnostik
Patientenversorgung
Kooperationsvertrag
Medical Malpractice
Arbitration
Statute of Limitations
Geriatrics
Patient Care
Diagnosis