Schlusswort
Doehn, C.; Weikert, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2017 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Schlusswort wird Herrn Prof. Triebig für seine Anmerkungen zur S3-Leitlinie Nierenzellkarzinom und dem dazugehörigen Übersichtsbeitrag gedankt. Er hebt einen bedeutenden arbeitsmedizinischen Aspekt in der Epidemiologie des Nierenzellkarzinoms hervor. Die International Agency for Research on Cancer (IARC) hat Trichlorethylen aufgrund von Toxizitätsanalysen, Tierexperimenten und epidemiologischen Studien als Karzinogen der Gruppe 1 eingestuft. Besonders relevant ist die berufliche Exposition gegenüber Trichlorethylen, die als Risikofaktor für die Entstehung eines Nierenzellkarzinoms