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Werbung im Krankenhaus: Was erlaubt ist

Osterloh, F. · Deutsches Ärzteblatt · 2017 · Heft 9 · S. 431

Dokument
374096
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Osterloh, F.
Ausgabe
Heft 9 / 2017
Jahrgang 49
Seiten
431
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt | Jg. 114 | Heft 9 | 3. März 2017 A 431 Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat in der Broschüre „Werbung durch das Krankenhaus“ zusammengefasst, was im stationären Bereich erlaubt ist und was nicht. Die Broschüre stammt aus dem Jahr 2014. Darin enthalten sind unter anderem speziell auf die In teressen von Krankenhäusern zugeschnittene Informationen, zum Beispiel darüber, wann sie mit dem Begriff „Zentrum“ werben dürfen. In weiteren Kapiteln sind Hinweise zur

Schlagworte

Werbung Krankenhaus Ärzte Berufsrecht Heilmittelwerbegesetz Wettbewerbsrecht Telemedizin Patienten Zuweisung Antikorruptionsgesetz Hospitals Advertising Medical Ethics Telemedicine Patient Referral Legal Issues