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Kabinettsbeschluss: Härtere Strafen für Angriffe auf Rettungskräfte

Maybaum, T.; dpa · Deutsches Ärzteblatt · 2017 · Heft 7 · S. 1 bis 1

Dokument
374182
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Maybaum, T.; dpa
Ausgabe
Heft 7 / 2017
Jahrgang 49
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 290 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 114 | Heft 7 | 17. Februar 2017 Angriffe auf Rettungskräfte, Feuerwehr und Polizei sollen künftig mit härteren Strafen geahndet werden. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Demnach wird ein tätlicher Angriff künftig mit einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Mona ten und bis zu fünf Jahren bestraft. Dies gelte auch bei Angriffen auf Notärzte, diese seien wie Sanitäter unter dem Begriff

Schlagworte

Angriffe Rettungskräfte härtere Strafen Gesetzesentwurf Deeskalation Gewalt Notärzte Gesellschaft Bundestagswahlkampf Gesundheitsminister Violence Emergency Medical Services Legislation Public Health Crime Emergency Medicine