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Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB): Hinweise und Erläuterungen für die ärztliche Praxis*
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2017 · Heft 7 · S. 335
Dokument
374233
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 334 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 114 | Heft 7 | 17. Februar 2017 Der Deutsche Bundestag hat am 06. 11. 2015 mit breiter Mehrheit ein Gesetz beschlossen, das mit Wirkung zum 10. 12. 2015 die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Erklärtes Ziel des neuen Gesetzes ist es, auf Wiederholung angelegte, organisierte Formen des assistierten Suizids durch Sterbehilfevereine oder einzelne Sterbehelfer zu unterbinden. § 217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung)
Schlagworte
Selbsttötung
Suizid
Sterbehilfe
§ 217 StGB
ärztliche Praxis
Patientenrechte
Sterbebegleitung
palliative Versorgung
Suizidhilfe
rechtliche Rahmenbedingungen
Suicide
Euthanasia
Physician-Assisted Suicide
Palliative Care
Patient Rights
Legal Aspects